1975 - 2000 Rixbeck in Lippstadt

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Bericht:

25 Jahre Rixbeck in der Stadt Lippstadt
Ein Rückblick auf diesen Zeitraum, von Ortsvorsteher Ernst Hasler.

Inhaltsübersicht:

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1. Allgemeine Anmerkungen:

Welchen Sinn und Nutzen soll diese Zusammenfassung des Geschehens eines Vierteljahrhunderts haben? Sie soll Abläufe aufzeigen und Hintergründe so wertfrei wie möglich erläutern, für Menschen in und außerhalb von Rixbeck, die sich jetzt oder später dafür interessieren. Bei einigen Themen kann es nur eine grobe Rasterdarstellung sein, da die z.T. vorhandenen Tagesprotokolle den Rahmen sprengen und das Interesse eher vermindern würden. Über evtl. abweichende Sichtweisen kann gestritten werden, auch mit mir. Für das Verständnis der Zusammenhänge ist keine chronologische sondern eine Darstellung nach Themen geordnet gewählt.

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2. Die Ausgangssituation:

Mit dem 01. Januar 1975 wurde die selbständige Gemeinde Rixbeck im Verband des Amtes Störmede ein Stadtteil der Stadt Lippstadt. Zum Amtsverband, mit der Amtsverwaltung in Ehringhausen, der sich damit auflöste, gehörten bis zu diesem Zeitpunkt außer Rixbeck noch die Gemeinden Esbeck, Dedinghausen, Bökenförde, die zur Stadt Lippstadt kamen und die Gemeinden Öchtringhausen, Ehringhausen, Mönninghausen, Bönninghausen, Störmede und Ehringerfeld, die zur Stadt Geseke kamen.

Der Kreis Lippstadt wurde mit dem Kreis Soest zusammengelegt mit der Stadt Soest als Kreisssitz. Der sogenannte Entenschnabel des früheren Kreises Büren mit Hörste, Garfeln Mettinghausen und Rebbeke kam zum neuen Kreis Soest.

Die Abstimmungen zur Neugliederung liefen schon über einen Zeitraum vor dem Januar 1975.

Im Gemeinderat haben wir uns mit dem Amt Störmede bemüht, die bestehende Struktur so lange wie möglich zu erhalten um ein Vakuum zu vermeiden, in dem wir hätten zum Spielball werden können. Auch das zu frühe Auflösen des Personalbestandes der Amtsverwaltung wäre nachteilig gewesen.

Die Stadt Lippstadt hat in den letzten Jahren vor der Neugliederung Kontakt mit den Gemeinden aufgenommen und ist, oft erst nach lebhaften Auseinandersetzungen, auf viele Vorstellungen und Wünsche der Gemeinden eingegangen. So wurde z.B. erstritten dass die Namen der aufgelösten Gemeinden auf den Eingangsortsschildern der Stadt mit genannt werden und so die vertrauten Ortsnamen erhalten bleiben. Die Ortsteile hatten, nach diesen Vorbereitungen auch personell im Rat und in den Fachausschüssen nach der Neugliederung einen gewissen Einfluss.

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3. Erwartungen und heutige Bewertung.

Für die Bürger hat es durch die Neugliederung keine Nachteile gegeben. Der Weg zur Verwaltung nach Lippstadt war eher näher als zur Amtsverwaltung Störmede nach Ehringhausen. Befürchtete Benachteiligungen bei der großen Verwaltung haben sich nicht bestätigt. In den politischen Entscheidungsgremien wurden die Dörfer- jetzt Stadtteile-demokratisch berücksichtigt und auch nicht überstimmt. Die Ortsvorsteher konnten mit guter Unterstützung durch die Verwaltung, auf kurzen Wegen und unkompliziert, Mittler zwischen den Ämtern der Stadt und den Bürgern sein.

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4. Entscheidung für Ortsvorsteher anstelle von möglichen Bezirksausschüssen.

Beide Lösungen waren möglich. Die Ortsvorsteher-Lösung wurde von den Gemeinden als effizienter eingeschätzt, wegen dem direkten Kontakt des Ortsteiles zur Verwaltung und flexiblen Abstimmungen und Entscheidungen. Der Bezirksausschuss hätte sich aus drei oder vier der bisherigen Gemeinden nach politischen Mehrheiten zusammengesetzt und hätte wohl viermal im Jahr getagt. Die Beratungsergebnisse hätten dann mit der Verwaltung und in den Fachausschüssen erneut beraten werden müssen. Lange Wege bis zu einem Ergebnis, das dann auch in allen Dörfern hätte akzeptiert werden müssen. Der einzige Vorteil: Es wären einige politisch tätige Personen mehr eingebunden gewesen. Die Stadt Geseke z.B. hatte sich, für den östlichen Teil des Amtes Störmede, zunächst für Bezirksauschüsse entschieden und nach einiger Zeit auch auf Ortsvorsteher umgestellt.

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5. Erhaltung der Schule als Freizeitzentrum.

Die Nutzung der seit 1976 für den Unterricht nicht mehr benötigten Rixbecker Schule war im Anfang bei der Stadt umstritten. Eine Nutzung als Kindergarten, war einige Jahre zuvor schon erwogen worden. Sie kam aber nicht infrage, weil die engen Bestimmungen zu Raumgrößen und weitere Anforderungen an Kindergärten in diesen Räumen, auch durch Umbau hätten nicht hergestellt werden können.

Auf die Zusage, dass die Rixbecker diese Räume sinnvoll nutzen werden, wurden sie uns vertraglich überlassen, mit einem jährlichen Zuschuss der Stadt für die Unterhaltung des Hauses. Durch fast unvorstellbaren persönlichen Einsatz von der ehemaligen Lehrerin, Frau Althoff und Rixbecker Einzelpersonen, ganzen Familien und auch Gruppen konnte dieses Haus nicht nur erhalten, sondern immer wieder renoviert und der heutige hohe Ausstattungsstand erreicht werden. Zur sinnvollen Nutzung, Betreuung und Finanzierung des großen Eigenanteils an der Unterhaltung wurde der Rixbecker Bürgerring gegründet, der eine Kontinuität dieser Nutzung ehrenamtlich und innovativ sichert. Die intensive Nutzung dieser Räume durch viele Rixbecker Gruppen hat alle Erwartungen übertroffen. Das Haus hat in den 25 Jahren erheblich zum Kontakt der Menschen untereinander in Rixbeck beigetragen. Zum 25 jährigen Jubiläum von Freizeitzentrum und Bürgerring, das wir am 13. August 2000, mit dem Wandertag begehen, werden die Aktivitäten der 25 Jahre dokumentiert und gewürdigt.

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6. Kindergarten Rixbeck

Der Kindergarten wurde 1975 eröffnet mit drei Gruppen. Nach etwa 10 Jahren war die Zahl der Kinder im Kindergartenalter erheblich zurückgegangen. Es stand die Entscheidung an, einen der drei von der Stadt unterhaltenen Kindergärten in Esbeck, Dedinghausen oder Rixbeck zu schließen. Durch eine Reihe von Initiativen haben die Leiterin seit 1975, Frau Grothe und ihr Team Kinder aus dem Stadtbereich in Rixbeck aufgenommen. Das geschah durch Angebote von flexiblen Öffnungszeiten und der Einrichtung einer, damals noch nicht üblichen Kindertagesstätte, also Ganztagsbetreuung. Die Dreigruppenstärke konnte bis heute in Rixbeck gehalten werden. Unser Kindergarten erfreut sich, unserer Leiterin Frau Christina Grothe und den Erzieherinnen sei Dank, eines sehr guten Rufes. Strategisch geschickt erhalten sie durch regelmäßige Pflege und Erneuerung, mit Hilfe der Stadt und ehrenamtlichem Einsatz der Eltern einen guten Ausrüstungsstand. Ein großes Problem konnte gelöst werden: Die Dachisolierung funktionierte durch einen Fehler im Schichtenaufbau nicht. Feuchte Decken und Wände brachten erhebliche dekorative und weitere Probleme verschiedener Art. Durch den Aufsatz eines kompletten Neigungsdaches auf den eingeschossigen Flachdachbau wurde das nach zähen Bemühungen zufriedenstellend gelöst.

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7. Kinderspielplätze

Bei früheren Wohnbereichsplanungen war die Anlage von Spielplätzen nicht zwingend gefordert und ist deshalb weitgehend unterblieben. 1960 wurde auf eine Initiative des Rixbecker Bürgermeisters Wilhelm Lodenkemper im Unterdorf ein Grundstück für einen Spielplatz erworben und eingerichtet. Das war bisher der einzige normale Spielplatz in Rixbeck. Er wird heute von der Stadt betreut und mit viel Eigeninitiative der Eltern mit instandgehalten.

Ein vorgesehener Spielplatz im Papenbusch konnte nicht realisiert werden, weil er im Bebauungsplan nicht ausgewiesen war und deshalb von einigen Bewohnern abgelehnt wurde.

Ein sehr kleiner Spielplatz am Ende der Windthorststraße ist zu keiner Zeit eine richtige Ausweichlösung gewesen. Eine Tischtennisplatte und einige Spiel- und Turngeräte für Kleinkinder gibt es auf dem ehemaligen Schulhof. Mit der nach 20 Jahren Planung jetzt realisierten Bebauung ”Haselbusch” ist endlich ein gut ausgestatteter Spielplatz für diesen Bereich entstanden. Heute zwingender Bestandteil eines solchen Bebauungsplanes.

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8. Sportverein Alpinia DJK Rixbeck in der Stadt Lippstadt.

Während der Vorbereitung der Neugliederung gab es Bestrebungen, die in allen vier Dörfern aus dem Amt Störmede bestehenden Sportvereine zu einem Sportverein Lippstadt-Ost zusammenzufassen. Ich habe mich in einem Gespräch dazu energisch dagegen gewandt mit der Begründung, dass jedes Dorf seinen Verein stützt und ein übergestülpter Verein allen Eifer und die Freude am sportlichen und ehrenamtlichen Einsatz verlieren würde. Offiziell hat es danach keine Diskussion mehr dazu gegeben.

Der heute in vielen Sportarten engagierte Sportverein Alpinia-DJK-Rixbeck ist ein besonders wichtiger Teil für aktive Gemeinschaftsarbeit und Kommunikation innerhalb Rixbecks, auch generationsübergreifend. 1972, also relativ spät und unter schwierigen Bedingungen gegründet, hat er eine ganze Generation an den Sport und die Körperertüchtigung in vielfacher Weise herangeführt. Der ehrenamtliche Einsatz des Vorstandes, der Betreuer und Helfer hat das ermöglicht. Es sind im Laufe der Jahre auch mit dem Bau des Fußballplatzes, des Sportheimes und der Tennisplätze starke Eigenleistungen erbracht worden, die einen aktiven sportlichen Einsatz und Bestand des Vereins erst ermöglicht haben.

Die Stadt Lippstadt hat den damaligen Bau des Sportheimes und später der Tennisplätze finanziell unterstützt, auch mit einer ständigen Beteiligung an den Unterhaltungskosten sowie mit der Pflege des Fußballplatzes.

Mit dem allgemeinen Rückgang der Zahl junger Fußballspieler wurde im Fußballbereich eine Kooperation mit dem Sportverein Dedinghausen erforderlich.

Die ausführliche Darstellung und Würdigung des Sportvereines und der großartigen ehrenamtlichen Leistungen ist im Heft zum 25 jährigen Jubiläum im Jahre 1997 ausführlich dargestellt.

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9. Feuerwehr Löschgruppe Rixbeck

Die Beibehaltung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Lippstadt war zur Zeit der Neugliederung, auch und vor allem wegen der vielen Löschgruppen in allen Dörfern politisch sehr umstritten. Die Alternative wäre eine reine Berufsfeuerwehr mit erheblicher Aufstockung der hauptamtlichen Kräfte nur in Lippstadt gewesen. Von der neuen Einwohnerstärke wäre das für die Stadt eine Alternative gewesen. Nicht zuletzt dem Einfluss der Dörfer in den Vorgesprächen und nach der Neugliederung in den Fachausschüssen ist es zu verdanken, dass es bei einer Freiwilligen Feuerwehr Lippstadt geblieben ist. Die Erhaltung fast aller Löschgruppen in den Dörfern war in den späteren Jahren eine mehrfach heftig politisch umstrittene Entscheidung, die zugunsten der noch heute bestehenden und durchweg aktiven und motivierten Löschgruppen getroffen wurde. Diese Unsicherheit hat dazu geführt, dass über eine Reihe von Jahren in Rixbeck keine jungen Feuerwehrleute hinzukamen. Inzwischen gibt es in Rixbeck wieder eine starke, junge und hochmotivierte Gruppe, die sich ständig den immer steigenden Anforderungen stellt und durch ihre Einsatz- und Hilfsbereitschaft, in der Stadt das Vertrauen in die Rixbecker Löschgruppe erhalten hat. Der heutige Stand der Technik, die komplizierte Ausstattung und ein effizienter Einsatz erfordern heute ständig hohe Einsatzbereitschaft und ein intensives Zusammenwirken der Löschgruppen.

Mit dem weitgehend in Eigenleistung erstellten Umbau des Rixbecker Feuerwehrgerätehauses in 2000 und 2001 werden die Anforderungen z.B. zur Trocknung der modernen Schutzkleidung und der Unterbringung eines größeren Einsatzfahrzeuges erfüllt. Ein Fahrzeug behält die Rixbecker Löschgruppe wegen ihrer hohen Einsatzbereitschaft.

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10. Wohnbebauung in Rixbeck

Bis 1975 waren in der Reihenfolge folgende Siedlungen entstanden:

1960

Albrecht Dürer Straße

1962-1964

Im Dahlgarten

1964

Am Eichenhügel

1966

Blütenweg und
 Windthorststraße

1967

Papenbusch

1970

Auf der Höh

Vier Jahre vor der Neugliederung wurde ein weiteres Baugebiet südlich der Straße nach Dedinghausen geplant, das Gelände Peitzmeier. Alle Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange waren in vierjährigen Verhandlungen positiv verlaufen, auch die damalige Nachbarstadt Lippstadt hatte zugestimmt, als ein Jahr vor der Neugliederung der Satzungsbeschluss im Rixbecker Gemeinderat gefasst werden sollte. Diesen hat die Bezirksregierung dann nicht zugelassen, mit der Begründung, dass die Stadt Lippstadt sofort nach der Neugliederung den Beschluss fassen solle, weil das , ein Jahr vor der Neugliederung, wie Manipulation gewertet werden könnte. Wir waren zu arglos, hätten es aber auch nicht erzwingen können.

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Gründe für Verzögerung weiterer Wohnbebauung in Rixbeck nach der Neugliederung:

Mit dem 01.01.1975, dem Zeitpunkt der Neugliederung, wurden alle Flächennutzungspläne der neugeordneten Stadt Lippstadt von eben dieser Bezirksregierung für ungültig erklärt und damit diesem Bebauungsplan, für den schon Vermessungen und Grundstückskäufe erfolgt waren, die Grundlage entzogen. Rixbeck hatte kein weiteres Baugebiet. Das hat sich nachteilig über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren ausgewirkt, durch verschiedene weitere Gründe, die normales Bauen in einem Bebauungsplan hier verhindert haben.

Vorgesehen für eine spätere Bebauung war von der früheren Gemeinde und dem Amt Störmede auch das gesamte Gelände vom östlichen Ortsrand Rixbecks bis zur Schule Im Kleefeld. Das war auch der Grund für die Dimensionierung und den Standort der 1971 gebauten Hauptschule und der 1976 bezogenen Grundschule neben der Hauptschule.

Ab 1975 bestand , von der Bezirksregierung ausgehend, für etwa 15 Jahre, eine äußerst restriktive Ausweisung von neuem Baugelände. Auch die Stadt Lippstadt entwickelte in der Zeit starke Konzentrationsbemühungen für die Innenstadt.

Die Ablehnung der Forderung nach weiteren Wohnflächen in Rixbeck, ein ständiges Thema bei Gesprächen in den Fachausschüssen und mit der Verwaltung, wurde mit den umfangreichen freien Plätzen in Bebauungsplänen im Osten der Stadt begründet. Gemeint waren je zwei noch nicht bebaute, jedoch als Satzung beschlossene und deshalb gesetzlich gültige Bebauungspläne in Esbeck und Dedinghausen. Beide Gemeinden hatten, im Unterschied zu Rixbeck, eine starke Bauflächenbevorratung betrieben. Weiter wurde uns in Rixbeck immer wieder vorgerechnet, wie viel bebaubare Einzelgrundstücke es gebe, obwohl die nicht zur Verfügung standen. In den politischen Gremien war mit unserer Forderung wenig Eindruck zu machen, weil fast alle Ortsteile ähnliche Probleme hatten und jeder erst für sich sorgte.

Auf Drängen wurde 1978 eine von der Stadt beauftragte ”Berliner Planungsgruppe” auch in Rixbeck tätig. Die Forderung, den vor der Neugliederung bereits beschlossenen und von der Stadt Lippstadt zugestimmten Bebauungsplan Peitzmeier, also südlich der Straße nach  Dedinghausen, wieder zu aktivieren, lehnten sie kategorisch ab. Begründung: Wenn dort, in unmittelbarer Nähe der landwirtschaftlichen Betriebe des Oberdorfes gebaut würde, dann müssten, bei der zu erwartenden Gesetzgebung, diese Betriebe in wenigen Jahren schließen oder ihre Viehhaltung einstellen. Der Versuch, das trotzdem durchzusetzen endete mit der Drohung. ”Wenn diese Fläche in einen neuen Flächennutzungsplan aufgenommen wird, dann werde man dafür sorgen, dass Rixbeck überhaupt keine Erweiterungsfläche mehr bekommt. Das Ergebnis dieser Planungsaktion war der Vorschlag, die landwirtschaftlich genutzte Fläche von Sägewerk Schmidt und Heiermeier zu bebauen. Dass die in absehbarer Zeit nicht zur Bebauung zur Verfügung standen, beeindruckte dabei wenig.

Um weiterzukommen wurde Ende 1978 für das Gebiet östlich vom ”Papenbusch” die Aufnahme in den Flächennutzungsplan als Wohngebiet beantragt. Der überwiegende Teil davon war im Besitz einer Fa. Conle, die 1975 ihre wesentlich größere Fläche, des heutigen Rixbecker Sportplatzes im Verhältnis 1:3 gegen diese Fläche getauscht hatte nach der Zusage, auch der Stadt Lippstadt, dass dort gebaut werden könne.

1982 wurde, nach vierjährigen Verhandlungen, der Bebauungsplan 94, östlich vom Papenbusch aufgestellt und beschlossen, jedoch mit Anschluss über den Blütenweg, mit einer Zufahrt von der K 51 nur während der Bauzeit, die danach in einen Fuß- und Radweg, auch zum besseren Erreichen der Schule, umgestaltet werden sollte.

Es gab jedoch schon 1982 und bis 1994 eine Reihe von Einsprüchen und Gründe die gegen diesen Bebauungsplan vorgebracht wurden und seine Realisierung verzögerten:

  • Die Forderung, dass in Rixbeck erst ein Regenrückhaltebecken gebaut werden müsse, damit die Hochwassergefahr in Esbeck durch die zusätzlichen Dach- und Straßenflächen in Rixbeck nicht vergrößert werde.
  • Der Nachweis durch ein Entwässerungsgutachten für Rixbeck, dass eine Hochwassergefahr für Esbeck davon doch nicht ausgeht, dauerte Jahre.
  • Trotzdem Beibehaltung der Forderung nach einem Regenrückhaltebecken und mehrfache jahrelange Umplanung dieses Beckens.
  • Das hartnäckige Festhalten der Verwaltung an der Zuwegung vom Blütenweg und die erst spät entstandene Bereitschaft von Verwaltung und betroffenen Grundstückseigentümern, die heutige Zufahrt von der K 51 durchzuführen.
  • 1988 wurde die Weiterführung Planung erneut unterbrochen, um eine neue Straßenführung im Zusammenhang mit dem Wegfall der schienengleichen Bahnübergänge abzuwarten.
  • Während dieser Zeit, 1984 gab es Bestrebungen, die Weide westlich des Rixbecker Friedhofes zu bebauen. Da wir vorher hätten auf den beschlossenen Bebauungsplan 94 hinter dem Papenbusch verzichten müssen und die Aussichten für diese neue Fläche vom Planungsamt negativ bewertet wurden, auch wegen der Nähe des Gewerbegebietes, wurde der Bebauungsplan 94 Papenbusch dafür nicht aufgegeben.
  • Ende 1984 gab es Bestrebungen und zunächst gute Aussichten, ohne Aufgabe des Bebauungsplanres 94, die im Bereich der Stadt Lippstadt liegenden Flächen zwischen der Kreisstraße K 51 an der Damaschkestraße und den Gärten vom Schlingfeld liegende Fläche zu bebauen. Es sollte ein Lärmschutzwall zum Gewerbegebiet ”Damaschkestraße” geschaffen werden. Die Planung wurde mit der Begründung bei der Verwaltung und politisch einvernehmlich erreicht, dass hier eine Reihe Rixbecker Bürger Eigentümer von Kleinflächen waren, die sie für den Eigenbedarf bebauen wollten. Das Projekt ist dann gescheitert, bevor über die Zuwegung Einigung erzielt wurde und weil nicht die gesamte Fläche zur Verfügung stand.

In Rixbeck wird immer wieder gefordert, dass das Dorf doch durch weitere Bebauung   zusammenwachsen solle. Gemeint sind zwei Flächen:

1.) Die Fläche südlich des Scheinbaches von der Kirche bis zum Schlingfeld. Hier ist eine Bebauung der Nähe des Hofes Thiemeyer nicht sinnvoll und auch nicht möglich, weil die Flächen nicht zur Verfügung stehen: Siehe Anmerkungen zu der Planung in der Nähe der Bauernhöfe des Oberdorfes.

2.) Die große Fläche ”Auf dem Tenzel”. Hier hatte die Stadt schon früh die Verwendung als Regenrückhaltebecken vorgesehen und die gesamte Fläche, außer einer Bautiefe an der Straße, dafür erworben.

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11. Kanalisation und Kläranlage in Rixbeck.

Das Baurecht für die Dahlgarten-Siedlung, 1962- 1964 gebaut, als größte Siedlung mit über 60 Wohneinheiten, enthielt die Verpflichtung der Gemeinde Rixbeck, eine Abwasserkanalisation in Rixbeck zu erstellen, die den Bau einer Kläranlage nach geltenden Vorschriften erforderte. Diese wurde, auf dem Gemeindegebiet von Rixbeck, unmittelbar westlich von Hummelt & Knoop für die drei Gemeinden Rixbeck, Esbeck und Dedinghausen gebaut und 1963 in Betrieb genommen. In den achtziger Jahren wurde der Betrieb eingestellt und das Abwasser vom Pumpwerk Biedermeierstraße in Esbeck in einer Druckleitung, auf der Südseite der Bahn und östlich der B 55 über die Südstraße zum damals neu gebauten Klärwerk in Hellinghausen gepumpt. Die Rixbecker Kläranlage wurde abgebrochen und ist heute Lagerplatz einer Lippstädter Tiefbaufirma.

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12. Ansiedlung von Gewerbebetrieben in Rixbeck

In den letzten Legislaturperioden des Amtes Störmede war es nach der damaligen Steuerverteilung des Landes vorteilhaft, viel Gewerbebetriebe in der Gemeinde zu haben. Die Gewerbesteuer kam der Gemeinde zugute, nach Abzug von je einem Drittel für das Amt Störmede und den damaligen Kreis Lippstadt. Das Amt hatte die Ansiedlung von Gewerbebetrieben gefördert, die sich, wegen der Stadtnähe, überwiegend in Rixbeck ansiedelten. Es waren: Elektrogroßhandel Alef / heute Sport-Rotter, Möbelfabrik Hummelt & Knoop, Anhängervertrieb Beumer, Schuhgroßhandlung Krämer, Tiefbau Brier und später der Dachdeckerbetrieb Fürstenberg.

Die jährlichen Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Rixbeck von 450.000, - DM, von den ein Drittel in Rixbeck blieb, versetzen die Gemeinde in die Lage einen Kindergarten und eine Leichenhalle zu bauen und einen Sportplatz zu planen. Diese Objekte wurden unmittelbar nach der Neugliederung fertiggestellt und stehen heute, im Jahre 2000, 25 Jahre.

Wer weiß heute noch, dass die ”Hans Sachs Straße”, an der die Schuh-Großhandlung liegt, nach dem legendären dichtenden Nürnberger Schuhmacher benannt wurde?

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13. Ausbau der Bahnschnellstrecke.

Der geplante Ausbau der durch Rixbeck führenden Eisenbahnstrecke und die Beseitigung aller schienengleichen Übergänge im Bereich der Stadt Lippstadt ist schon über Jahre ein emotional behandeltes und zeitweise sehr umstrittenes Thema. Die Planung für Rixbeck läuft schon 10 Jahre, ohne dass die Straßenunterführung bisher begonnen werden konnte. Die Gründe dafür liegen in den jeweils etwa vierjährigen Entscheidungszeiten für die Maßnahmen und für jede, immer wieder neu vorgeschlagene Änderung des Gesamtausbaukonzeptes, von dem Vorteile erwartet werden.

Hier eine Kurzfassung des bisherigen Rixbecker Ablaufes:

Die hohe Belastung der ”Alpenstraße” mit Durchgangsverkehr sollte durch eine Straßenführung vermindert werden, die den Durchgangsverkehr zwischen Rixbeck und Dedinghausen westlich der Schule, unter der Bahn her, auch an Esbeck vorbei, über den Rixbecker Sportplatz an der Einmündung der ”Alpenstraße” in die L 636 einmünden sollte. Die Alpenstraße sollte und soll eine einspurige PKW-Unterführung bekommen. Trotz Bedenken von Bewohnern, in deren Nähe diese Umgehung verlaufen wäre, wegen befürchteter Geräuschentwicklung, war das über lange Zeit Konsens mit der Stadt Lippstadt. Belegt ist das durch einen mehrfach beratenen, mit der Bezirksregierung abgestimmten und beschlossenen Bebauungsplan für diese Lösung.

Überraschend für fast alle Beteiligten hat Dr. Hagemann in Verhandlungen mit der Bahn eine Lösung herausgefunden, die es der Stadt Lippstadt ermöglicht, die Auffahrt zur B 55 am ”Roßfeld” in die Kostenteilung der Bahn hinein zu bekommen, was bis dahin nicht möglich schien. Der Preis dafür: Die für den vollen Verkehr vorgesehene, komfortable Überführung zwischen Rixbeck und Dedinghausen musste dafür aufgegeben werden. Zur Erläuterung: Wenn ein Projekt von der Bahn als Ersatz für einen höhengleichen Übergang anerkannt wird, dann kommt diese Maßnahme in die Kostenteilung hinein und die Stadt zahlt dann nur noch knapp 7 % der Kosten.

Dass man sich eine Entlastung des Lippstädter Südens durch eine ”Roßfeld”-Anbindung und -Auffahrt leisten konnte, war - seit wohl 20 Jahren - ein nicht realisierbarer Wunsch der Stadt Lippstadt. Diese Lösung wurde in die Kostenteilung hineingenommen. Die Zustimmung zu dieser Lösung in der Stadt Lippstadt war entsprechend. Mein Kampf für die versprochene, bereits planungsrechtlich im Bebauungsplan genehmigte Straßenunterführung  östlich von Rixbeck, war von diesem Augenblick an aussichtslos. Alle Fraktionen stimmten dieser Änderung zu. Ich war mit der Forderung zur Beibehaltung der Rixbecker Umgehung und meinem Protest isoliert. Das war meine bitterste Erfahrung in den 25 Jahren. Mit dieser ausführlichen Darstellung trete ich der z.T. immer noch bestehenden Meinung entgegen, dass einflussreiche Rixbecker Bürger, die diese Ostumgehung nicht wollten, die Realisierung verhindert hätten.

Für die Alpenstraße ist die einspurige Unterführung mit Ampelsteuerung weiter vorgesehen, die, nach heutigem Stand, zugleich mit der Auffahrt Roßfeld, nach der Unterführung Unionstraße gebaut werden soll. 1993/94 wurde die Bahnstrecke ohne Vorwarnung für ein Jahr stillgelegt, um das Sieben des Bahnschotters und die Neuverlegung der Schienen schneller und bequemer durchführen zu können. Für den Bau von Unterführungen konnte die Zeit nicht genutzt werden,

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14. Lärmschutz an der Bahn und an der B 55

Lärmschutz ist ein Thema, das auf verschiedene Weise die Rixbecker beschäftigt und bewegt.

Schon früh, mit den Anfangsplanungen für die Bahnschnellstrecke wurde von vielen Anwohnern an und in der Nähe der Strecke Lärmschutz gefordert. Diese Forderung verstärkte sich, als durch Vereinbarung der Bahn mit dem Grundstückseigentümer nördlich von der Bahnstrecke gegenüber dem ”Blütenweg” 1994 ein Wall geschüttet wurde. Es handelte sich um das Abfallmaterial, das beim Sieben des Bahnschotters während der einjährigen Stillegungszeit der Strecke anfiel. Die Bahn bewies in den Auseinandersetzungen der Stadt und privaten Betroffenen, die Lärmschutz forderten, dass sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sei, da der Umfang der Veränderungen an der Strecke, gegenüber dem vorherigen Zustand, sie nicht dazu verpflichte. Auch die von den Anwohnern festgestellte Reflektion des Lärmes durch den neuen Wall auf der Nordseite, änderte an der Rechtslage nichts. Der damaligen Bundesbahn wurde jedoch die Zusage abgerungen, der Stadt den Geländestreifen zwischen Bahn und Blütenweg als Grundfläche für immer stärker geforderten Lärmschutzwall zu überlassen.

Der Wall zwischen Bahn und Blütenweg wurde aufgeschüttet und sollte kaum Kosten verursachen. Kurz danach wurde die Siedlung ”Haselbusch” geplant, für die ein Lärmschutzwall

nach den inzwischen verschärften Richtlinien Voraussetzung war. Die Schließung des Zwischenstückes zwischen diesen beiden Wällen wurde dann durch die Forderung der betroffenen Anlieger aber auch durch verschärfte Richtlinien notwendig. Zu Überlegungen, dieses Stück Lärmschutz auch als kostengünstige Lösung ähnlich dem vorderen und hinteren Wall zu bekommen, konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Die Lärmschutzwand, mit der die Lücke geschlossen wurde, hat erhebliche Kosten verursacht. Inzwischen gab es eine Rechtsgrundlage und Verpflichtung für die Stadt, die gesamten Lärmschutzkosten auf die Betroffenen umzulegen. Dazu sei die Stadt inzwischen gesetzlich verpflichtet, wurde festgestellt. Der größere Teil der Kosten für die Lärmschutzwand wurde von den Erwerbern der Grundstücke ”Haselbusch” getragen. Ein erheblicher Kostenanteil musste jedoch auf die Eigentümer der Häuser und Grundstücke Blütenweg, Papenbusch, Windthorststraße, Alpenstraße und z.T. Am Eichenhügel umgelegt werden. Bezahlen musste, wessen Lärmbelastung sich lt. Gutachten um mehr als 2 db A verringert hat. Das hat zu viel Verdruss geführt, zumal nicht zu erkennen war, warum nach dem vorliegenden Lärmschutzgutachten, einzelne Häuser betroffen waren und andere in der gleichen Straße nicht.

Von der Geräuschentwicklung her notwendig wäre ein Lärmschutz zwischen den Häusern der Albrecht-Dürer-Straße und der Bahn westlich von der Alpenstraße. Eine Lärmschutzwand war nicht bezahlbar. Für einen Lärmschutzwall hätten hier große Teile der Gartenflächen dafür aufgegeben werden müssen. Dazu gab es kein Einvernehmen zwischen den Betroffenen.

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Lärmschutz an der B 55. Vielfach angesprochen wurde, auch mit der Stadt Lippstadt, die B 55 auf der Ostseite durch einen Lärmschutz zum Rixbecker Wohngebiet abzuschirmen. Eine rechtliche Feststellung des zuständigen Landestraßenbauamtes verpflichtet diese Behörde nicht dazu. Das Gutsachten hat nur ergeben, dass die Stadt an zwei gewerblich genutzten Häusern an der Straße ”Rossfeld” passive Lärmschutzmaßnahmen, also schallgeschützte Fenster bezuschussen muss. Wenn wir für Rixbeck den Lärmschutz offensiv fordern, wäre eine Beteiligung an den Kosten nicht auszuschließen, wurden wir informiert. Eingeleitet ist jedoch, dass bei dem Bau der Auffahrt-Trasse an der Ostseite der Raum für einen späteren Lärmschutz freigelassen wird und das ohne Beteiligung der Anwohner.

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15. Verkehrsführung durch Rixbeck.

Mit der allgemeinen Verkehrsverdichtung hat auch der Durchgangsverkehr in Rixbeck zugenommen. Ein starker Verkehrsfluss geht, von Osten kommend, über die Kreuzung Rixbeck in die Alpenstraße und in Gegenrichtung. Ein anderer, geringerer, aber mit schwereren Fahrzeugen vom Zementmischwerk durch die Alpenstraße. Der Verkehr durch die Alpenstraße wird sich durch die einspurige Unterführung erheblich reduzieren. Der ganz durch Rixbeck führende Ost-West-Verkehr durch die Straße ”Unterdorf” wird sich mit der Auffahrt Roßfeld eher erhöhen. Dass die Ortsdurchfahrten Esbeck und auch Bökenförde vielfach höher belastet sind, wie uns immer wieder vorgehalten wird, ist kein Trost für Rixbeck.

Gegengesteuert werden muss durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen an verschiedenen Stellen in Rixbeck. Beantragte Zebrastreifen, an der Kreuzung oder beim Kindergarten sind mehrfach abgelehnt worden. Dafür stimmt die Relation der passierenden Fußgänger mit der Verkehrsfrequenz nicht. Es gibt da recht starre Regeln dafür. Eine gewisse Verbesserung wurde durch die angelegte Mittelinsel am östlichen Ortsausgang von Rixbeck erreicht, durch die nicht hindurchgerast werden kann.

Ein noch vor der Neugliederung vom damaligen Kreis Lippstadt angedachter Ausbau der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 50 im Rixbecker Oberdorf wurde nicht weiter verfolgt, weil das eine höhere Durchfahrtgeschwindigkeit in den heute engen Kurven zur Folge gehabt hätte. Auch der Bau eines Fahrradweges zwischen Rixbeck und Bökenförde hätte zugleich einen Ausbau dieser, heute relativ schmalen Straße zur Folge gehabt, mit einer unvertretbaren Zunahme des Querverkehrs durch den Rixbecker Ortskern.

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16. Fahrradwege-Verbindungen

  • Mit zunehmendem Verkehr waren die Radfahrer auf der Straße Roßfeld immer stärker gefährdet. Eine Auffüllung des Seitegrabens und ein gepflasterter Radweg hinter der Baumreihe, getrennt von der Straße, hat hier eine Lösung geschaffen. Die Weiterführung entlang der Weißenburger Straße bis zur Kreuzung Rixbecker Straße wird sich mit dem Bau der Bahnunterführung Weißenburger Straße als reine Fahrrad- und Fußgänger-Unterführung ergeben.
  • Auch bei der geplanten Weiterführung der Straße Roßfeld durch das Uniongelände als Südtangente werden Fahrradfahrer berücksichtigt. Das wird die heute gefährliche Situation entlag der Rixbecker Straße bis zum Bahnhof wesentlich entschärfen. 
  • Der mit dem damaligen Ausbau der K 51 erstellte ausreichend breite Fahrradweg, am Friedhof vorbei, entlang der Straße Unterdorf, ermöglicht eine gefahrlose Durchfahrt durch Rixbeck in Richtung Dedinghausen.
  • In sehr zähen Verhandlungen ist die Fahrradverbindung von der Hans-Sachs-Straße mit einer Ampel an der L 636, vorbei an Hummelt & Knoop bis zu Timmermanns Unterführung an der B 55 und der Anschluss an die Rixbecker Straße ermöglicht worden.
  • In der Alpenstraße ist der Bürgersteig auf der Westseite auch als Fahrradweg ausgewiesen, jedoch nur in südlicher Richtung weil er so schmal ist. Wegen der anstehenden Straßenunterführung wurde hier keine andere Zwischenlösung zugelassen.
  • Entlang dem Riantecweg können die Grundschulkinder mit den Fahrrädern auf dem Bürgersteig fahren.
  • Ungelöst ist für Fußgänger und Fahrradfahrer ist die Gefahrenstelle von der Rixbecker Kreuzung in´s Oberdorf. Hier ist wegen der geringen Breite der Straße keine Lösung für die Abtrennung eines Fahrrad- und Fußweges möglich.
  • Mit dem Bau der Regenrückhaltebecken auf dem Tenzel bekommen wir einen Fahrradweg von der Alpenstraße direkt zur Damaschkestraße, mit einer Querverbindung zur Westseite des Friedhofes.

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17. Rundwege in Rixbeck und Weg zur Grundschule.

Weil die Siedlung ”Papenbusch” am Anfang, noch vor 1975 von Dedinghausen geplant war, hatte man keine kurze Zuwegung von der Rixbecker Dorfmitte und von der Alpenstraße aus berücksichtigt. Die dafür erforderlichen Wegeflächen waren an die Grundstückseigentümer mit verkauft worden. Eine Korrektur war nicht mehr möglich. Über einen geplanten Fußweg von der heutigen Straße Unterdorf zur Straße Kleefeld wurde lange und doch vergeblich verhandelt und sogar ein Rechtsstreit geführt, den die Stadt Lippstadt damals verloren hat.

Diese so notwendige Verbindung ist erst durch die Erschließungsstraße Riantecweg 1998 möglich geworden und wird rege genutzt.

Der jetzt endlich erreichte direkte Weg zum Kindergarten und vom Dorfmittelpunkt zur Grundschule war auf gleiche Weise all´ die Jahre blockiert.

Einen Rundweg von der Alpenstraße in Richtung Damaschkestraße und abzweigend, westlich am Friedhof vorbei, zur Straße Unterdorf werden wir in Kürze bekommen.

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18. Friedhofserweiterung.

Der Rixbecker Friedhof wurde nach der Neugliederung von der Kirchengemeinde an die Stadt übertragen. Die notwendige Friedhofserweiterung konnte nach zehnjährigen Bemühungen jetzt abgeschlossen werden. Sie wurde im Ablauf immer wieder durch kritische Situationen gefährdet, die jedoch überwunden werden konnten. Beispiele:

  • Den Beschluss über die Erweiterung herbeiführen, im Rangfolgewettbewerb mit anderen Ortsteilen, z.B. Cappel.
  • Die drohende Bodenbewertung als ”nicht geeignet” verhindern. Das ist gelungen durch frühen Kontakt mit dem Planungsbüro und Erreichen einer ”bedingt geeignet” - Bewertung, jedoch mit der Forderung zum Anfüllen.
  • Durch Fachausschuss- und Ratsbeschluss die verbindliche Entscheidung zur Erweiterung herbeiführen.
  • Eine Planung der Grabgestaltung und Grabanordnung wie auf dem bisherigen Friedhofsteil erreichen. Vom Fachbüro vorgesehen war ein Rasenfriedhof mit nur Reihengräbern, auf dem die Beerdigung und Aufhebung der Gräber nur in der Reihe erfolgt. Diese Reihe hätte nach 25 Jahren geschlossen aufgenommen und wiederbelegt werden müssen. Das seien die aktuellen Erkenntnisse ”rationeller Friedhofsnutzung”. Die Doppel-Wahlgräber wären ebenso weggefallen wie individuell vereinbarte Zeiten für die Wiederbelegung.
  • Geeigneten Boden zum Auffüllen ermitteln, der auch im Bereich der Lippe nicht zu finden war. Sandboden vom Bau des Regenrückhaltebeckens Eickelborn z.B. hatte nach genommenen Proben noch einen ganz geringfügig, aber entscheidenden zu hohen Schluffanteil (Lehmanteil) für diesen Einsatzzweck.
  • Den im Sandgrubenbereich Mantinghausen ermittelten geeigneten Boden über ein halbes Jahr lang durch vertrauensbildende Abstimmungen sichern gegen Zugriffsversuche, u.a. von Gemeinden des Kreises Gütersloh, weil die auch das Problem hatten und aufmerksam geworden waren.
  • Beim Streit um die Auffüllhöhe zwischen Osnabrücker Planungsbüro und ´Geologischem Landesamt´ Krefeld, Konferenz vor Ort verhindern, die Eignung des Bodens erneut infrage gestellt hätte. Man wollte über ”alternativen Standort” beraten, wie im Schreiben dazu erwähnt. Das wäre mit Sicherheit der Westfriedhof Lippstadt gewesen.
  • Schnellentscheidung mit Amtsleitern der Verwaltung und Bürgermeister herbeigeführt, dass wir - entgegen der Planung - nur 2/3 der Fläche auffüllen, weil diese ausreicht und weil die Boden- und Anfahrkosten für das restliche Drittel den Kostenrahmen gesprengt und neue längere Beratungen zur Folge gehabt hätten. Jede Verzögerung hätte uns wieder an den Anfang zurückgeworfen.
  • Grundsatz beim Ablauf: Neue Beratungen in den politischen Gremien, Fachausschuß und Rat, vermeiden, um den gefassten Erweiterungsbeschluss nicht durch neue Diskussionen gefährden.

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19. Dorferneuerungsprogramm.

Zu diesem vielversprechenden Begriff sind in einigen Ortsteilen der Stadt vom Land eingesetzte Planungsgruppen tätig geworden, mit zunächst großen Erwartungen. Geschehen ist dazu, wenigstens im Bereich der Stadt Lippstadt, so gut wie nichts, weil offenbar nur die Mittel für die Planung fließen und keine für eine Realisierung, die aus einem anderen Topf kommen sollen. Auch für Rixbeck ist ein Konzept erstellt worden, aus dem für die Menschen bei uns kein Vorteil zu erkennen ist. Die sicher löbliche Grundtendenz ist, den landwirtschaftlichen Dorfcharakter in den Ortsteilen zu erhalten und zu verstärken, u.a. durch Herstellung von Wegeflächen mit wassergebundenen Decken. Für Rixbeck werden darin die für ein Bauerndorf artfremd entstandenen ”Wohnquartiere” bedauert. Für Rixbeck war an der Ostseite vom Papenbusch bis zur Straße nach Dedinghausen ein schmaler Waldstreifen vorgesehen anstelle der Siedlung Haselbusch. Der Platz vor der Kirche und dem Freizeitzentrum sollte nach dem Vorschlag in einen Sand -Dorfpplatz umgestaltet worden. Ohne den heutigen abgrenzenden Zaun wäre das ein Wendeplatz für viele LKW geworden, die sich verfahren haben.

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20. Regenrückhaltebecken und Schützenplatz

Diese beiden Maßnahmen stehen in einem Zusammenhang. 1983 wird vom Baudezernat der Stadt eine Wasserrückhaltung südlich der Bahnstrecke in Rixbeck gefordert. Das war auch der Grund, warum die Stadt für eine Bebauung dieser Fläche, dem Tenzel, nicht zu gewinnen war.

1985 gab es eine konkrete Planung mit einem Rückstauvolumen von 79.000 m², die außer einem Streifen entlang der Alpenstraße die gesamte Fläche des Tenzels umfasste. Das war Teil einer Gesamtmaßnahme, die einer Wasserregulierung des Scheinebachgebietes in Esbeck dienen sollte. Das Gelände dafür war von der Stadt erworben. Die Realisierung scheiterte damals wohl an den Kosten und den nicht bereitstehenden Zuschüssen.

Nach einigen Umplanungen stellte sich heraus, dass man mit viel weniger Volumen auskommt, wenn das Becken aus einer Rohrleitung gespeist wird. Die von der Stadt erworbene Fläche für eine Bebauung zu nutzen, wurde jedoch auch jetzt abgelehnt. Die aktuelle Planung sieht jetzt zwei kleine Regenrückhaltebecken vor, eines entlang dem Scheinebach und das zweite entlang dem Bahndamm. Diese sollen das Straßen- und Dach-Regenwasser von der Straße östliches Unterdorf und das Becken an der Bahn das Wasser vom Blütenweg und der Albrecht-Dürer-Straße aufnehmen, beide nehmen jedoch kein Wasser aus dem Scheinebach mehr auf. Zugleich soll mit dieser Maßnahme der Scheinebach im Bereich des Friedhofes verlegt und renaturiert werden. Uns hat diese Planung die Möglichkeit zur Anfahrt der Auffüllerde zur Friedhofserweiterung gegeben, die sonst kaum durchführbar gewesen wäre.

Eine weitere Möglichkeit ergab sich auf dem Tenzel: Der Schützenverein konnte einen Teil der nicht benötigten städtischen Fläche mittels eines langfristigen Pachtvertrages als Schützenplatz herrichten und nutzen. In bemerkenswerten Anstrengungen in Eigenleistung haben viele Rixbecker Schützen, voran Planer, Bau- und Metallfachleute und Schützen durch Spenden, einen hervorragenden Schützenplatz geschaffen, der 1999 zum ersten Mal genutzt werden konnte.

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